Unser sichtbares Copyright
unser sichtbare Anzeige das es nicht Kopiert werden Darf
Webradio Vorschriften/Regeln
Was wir im Webradio nicht tun dürfen!
Regeln von Gema & Gvl sind nicht gerade wenige...nicht nur die Blackliste mit
gesperrten Titeln müssen wir bei einem Webradio beachten.
Hier mal welche, die Euch einiges erklären werden....
Musikwünsche
Als Modi und auch als Hörer kennt ihr das bestimmt.
Ein Musikwunsch soll erfüllt werden und der Modi hat ihn nicht.
Der Hörer bittet an seinen Wunschtitel per Email zu zusenden.
VERBOT:Von Hörern zugesandte Songs dürfen NICHT gespielt werden.
Grund:
Dass nur Songs aus legalen Quellen (Original-CDs, LPs oder Bemusterungen
von Labelpartnern und Bands) gespielt werden dürfen, ist eine Vorgabe von Gema/GVL.
Um sicher zugehen, dass der Modi keine Songs aus illegalen Quellen (Youtube,von Freunden usw.) spielt,
dürfen Songs, von denen der Modi nicht weiss woher sie stammen,NICHT gespielt werden.
Darf ein Modi Songs von Youtube im Webradio spielen?
Verbot: NEIN,Ausdrücklich NICHT verwendet werden dürfen laut GVL,
Musiktitel die aus einem Streamingdienst/webseite stammen
wie z. B. Spotify/YouTube/deezer/Amazon Musik etc.
Grund:
Es können auf den Plattformen auch Privatpersonen Songs hochladen,
so dass nicht sicher gestellt ist,woher die Songs stammen und
außerdem sprechen die AGB der Plattformen gegen eine öffentliche
Aufführung (was beim Senden dieser Songs im Webradio der Fall ist,
denn eine Web-Radiosendung ist eine öffentliche Aufführung)
und erlaubt ist nur eine rein private Nutzung!!
Genau heisst es bei Youtube ...Nutzungsbedingungen:
[Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos
nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der
rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen,
der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist.
“Streaming” bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials
über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät
in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind,
nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren,
ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Sie erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt Ihrer Nutzung der
Dienste alle anderen Vorgaben der Bestimmungen und der YouTube Community Richtlinien einzuhalten.]
Wie viele Songs eines Interpreten darf ich in einer Sendung spielen?
Von der der GVL heißt es hierzu:
[Der Webcaster darf innerhalb von 3 Stunden seines Programms NICHT übertragen:
(a) mehr als 3 verschiedene Titel von einem bestimmten Album, davon nicht mehr als 2 Titel aufeinanderfolgend; oder
(b) mehr als 4 verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation(Zusammenstellung)
von Musiktiteln, davon nicht mehr als 3 aufeinanderfolgend.
Darf ich Comedy und Hörbücher im Webradio spielen?
Gemeint ist sowas wie "Paul Panzer”und co.
NEIN:Diese Sparten ist NICHT von den Gema-Gebühren abgedeckt;
Auch nicht mit einer Lizenz fürs Webradio.
Das man die Rechte zum abspielen mit dem Kauf der CD erworben hat...ist falsch!
Da die Gema ausschließlich die Nutzung von musikalischen Werken lizenzsiert.
ist in einer Gema-Lizenz das Spielen von Comedy und Hörbüchern nicht enhalten.
Die Senderechte an der Comedy bzw. dem Hörbuch muss man vom Urheber selbst
(Comedian / Autor / Verlag) einholen und diese die Ausstrahlung gestattet.
Das gilt nicht nur für Episoden wie „Paul Panzer“und co,
sondern auch für gemischte Beiträge, in denen sowohl gesungen als auch gesprochen wird (Beispiel:
Der kleine Nils mit Gutenacht-Lied).
Eine solche Sendeerlaubnis sollte man sich immer schriftlich geben lassen,
damit man sie im Zweifelsfall vorlegen kann!
18+ Sendungen im Webradio und 22 Uhr Regelung
Gibt es für Webradios eine 22-Uhr-Regelung und was bedeutet sie?
Gemeint sind Sendungen mit Songs mit bestimmten (schlüpfrigen, Alkoholkonsum verherrlichenden und anderen) Inhalten
dürfen sie nach 22 Uhr gespielt werden?
Gibt es eine 22 Uhr Regelung tatsächlich?
NEIN, das gibt es im Bereich Telemedien NICHT (dazu gehören Webradios.)
Ein Webradio ist ein öffentlicher Ort, die Inhalte (Songs, Wortbeiträge usw.) sind
öffentlich und frei zugänglich – und das zu jeder Tageszeit.
Jugendliche, jederzeit frei auf diese Inhalte zugreifen.
Wie für alle Orte öffentlicher Aufführungen gilt auch für Webradios das Jugendschutzgesetzes
(siehe Jugendschutzanhang) in der aktuellen Fassung.Da man bei einem (Web)Radio nicht wissen kann,
wer gerade zugeschaltet ist und noch viel weniger lässt sich das tatsächliche Alter der Hörer ermitteln, muss
man davon ausgehen, dass ungeachtet der Tageszeit, auch Jugendliche auf das Programm zugreifen.
Somit sind an dieser stelle die Eltern gefragt, diese regelungen des Jugendschutzes einzuhalten.
Webradios können daher um sich ab zu sichern die 22 Uhr Regeln anwenden, doch haben sie weder im Chat
noch auf dem Player die möglichkeit das zu verhindern oder zu unterbinden.
Wir deklarieren solche Sendungen extra und geben
die Warnung "Sendung ab 18+ " über den Stream raus.
Gema oder Gvl haben dazu keinerlei Verbote oder Vorlagen !!
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Im § 4 des JMStV sind neben strafrechtsrelevanten Inhalten weitere Inhalte als absolut unzulässig definiert,
die im Rundfunk nicht verbreitet werden dürfen.
Absolut unzulässig gemäß § 4 JMStV sind zum Beispiel Angebote mit folgenden Inhalten:
- Verwendung von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
- Aufstachelung zum Rassenhass.
- Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden.
- Kriegsverherrlichung.
- Pornographische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten oder den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen
Darstellungen.
- Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
(gilt auch für virtuelle Darstellungen).
- Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder
schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind.
- Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung.
- Anleitung zu rechtswidrigen Taten wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Völkermord und andere (vgl. § 126 StGB).
Ferner zählen dazu insbesondere auch Medien, die bereits in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen
wurden oder mit einem solchen Inhalt ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
Möchten Rundfunkanbieter Programme senden, die zwar zulässig, aber geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, haben sie dafür
Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersgruppe sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Dies geschieht durch die Einhaltung folgender Sendezeitbeschränkungen:
Tagesprogramm 06:00 – 20: 00 Uhr
Inhalte für Zuhörer aller Altersgruppen
Inhalte für Zuhörer aller Altersgruppen
Hauptabendprogramm 20:00 – 22:00 Uhr
Inhalte für Zuhörer ab 12 Jahren
Spätabendprogramm 22:00 – 23: 00 Uhr
Inhalte für Zuhörer ab 16 Jahren
Nachtprogramm 23: 00 – 06: 00 Uhr
Inhalte für Zuhörer ab 18 Jahren
Inhalte für Zuhörer ab 12 Jahren
Spätabendprogramm 22:00 – 23: 00 Uhr
Inhalte für Zuhörer ab 16 Jahren
Nachtprogramm 23: 00 – 06: 00 Uhr
Inhalte für Zuhörer ab 18 Jahren
